Die Europäische Bürgerinitiative
Seit 2012 besteht für EU-Bürger/innen die Möglichkeit, sich mit einer Europäischen Bürgerinitiative direkt an die Europäische Kommission zu wenden um eine konkrete Gesetzesänderung vorzuschlagen.
Dazu muss zunächst ein Bürgerausschuss gegründet werden, welcher aus mindestens sieben Mitgliedern* aus mindestens sieben verschiedenen EU-Staaten besteht. Nach erfolgreicher Prüfung der Initiative durch die Europäische Kommission hat der Bürgerausschuss ein Jahr Zeit, um Unterschriften zu sammeln.
Insgesamt müssen mindestens eine Millionen Unterschriften zusammenkommen, zudem muss die Mindestanzahl an Unterschriften in mindestens einem Viertel der EU-Staaten erreicht werden, bei derzeitigem Stand also sieben EU-Staaten[1]. Die benötigte Mindestanzahl beträgt etwa das 750-fache der Anzahl der Mitglieder des Europäischen Parlamentes dieses Staates – in Deutschland sind es so z.B. 72.000 Unterschriften.
Die Mindestanzahl an Unterschriften, die für jeden EU-Staat benötigt werden, lässt sich im Amtlichen Register der Europäischen Kommission nachlesen[2]. Es kann sowohl schriftlich als auch online unterzeichnet werden.
Wird die benötigte Anzahl an Unterschriften innerhalb des Zeitraums erreicht, so besteht für die Europäische Kommission Anhörungspflicht und der Bürgerausschuss kann seine Initiative bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorstellen. Innerhalb von drei Monaten wird die Europäische Kommission anschließend eine Antwort über das weitere Vorgehen geben. Dies führt im besten Fall zu einer Annahme des Vorschlages und einer Gesetzesänderung. Allerdings kann die Bürgerinitiative auch von der Europäischen Kommission abgelehnt werden, sofern die Gründe dafür erläutert werden.
In der Europäischen Bürgerinitiative sehen wir unsere Chance, die Erweiterung der “Fins Naturally Attached”-Verordnung in der Europäischen Union durchzusetzen. Dafür benötigen wir zahlreiche Unterstützer in der gesamten EU.
*Mindestwahlalter (i.d.R. 18 Jahre, Österreich und Malta 16 Jahre, Griechenland 17 Jahre) muss erreicht sein und darf nicht Mitglied der Europäischen Kommission sein. Ein Eintrag im Wahlregister ist nicht erforderlich.
[1] Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative, 2011
[2] Amtliches Register der Europäischen Kommission zur Europäischen Bürgerinitiative, https://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/signatories, 2019
Initiators #stopfinningEU
“With this initiative we as citizens have the chance to speak out against illegal finning and catching of sharks purely for their fins. The trading of fins from Europe must stop!”
Nils is a shark conservation activist at Stop Finning Deutschland and scuba diving instructor. He has been diving with sharks around the world and experienced both their beauty and meaning for marine ecosystems as well as the threats humans pose to their existence.
Dr. Nils Kluger
Germany, Spokesperson
“Sharks are the most underappreciated animals in the oceans, sheer perfection and beauty. The importance of sharks in the eco-system is fundamental in the survival of the oceans; we need to step up our measures to protect sharks.”
Alex is the CEO of Sea Shepherd Global. Through his work for Sea Shepherd he has witnessed first hand the devastating effects of shark fishing on shark populations worldwide. He has also had the privilege to dive with sharks in many remote areas.
Alex Cornelissen
Netherlands, Substitute Spokesperson